tim-x.de / it-schlimgen.de - AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der IT-Systemhaus Schlimgen UG (haftungsbeschränkt), GF Markus Schlimgen, Hauptstr. 122, 51465 Bergisch-Gladbach, im Folgenden kurz IT-Schlimgen genannt!


1.1. Die IT-Schlimgen erbringt ihre Hardware- und Software-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im Rahmen der nachfolgenden AGB und – soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

1.2. Vorrangig zu den AGB gelten in absteigender Reihenfolge die Vereinbarungen gemäß Vertragsbestätigung, Leistungsbeschreibungen sowie Preislisten.

1.3. Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist IT-Schlimgen in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. IT-Schlimgen ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit zumutbar.

1.4. Bei Telekommunikationsdiensten gelten insbesondere die §§ 43a – 47b TKG (Kundenschutz) uneingeschränkt, die AGB beabsichtigen keine Änderung der vorgenannten Bestimmungen.

1.5. Abweichende AGB oder Erklärungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit ihre Anwendung ausdrücklich in Textform vereinbart wird.


2.1. Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, durch den Auftrag des Kunden und die schriftliche oder elektronische Vertragsbestätigung von IT-Schlimgen (Annahme) zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen erteilten Auftrag gebunden. Die Annahme durch IT-Schlimgen kann auch durch Freischaltung erfolgen.

2.2. Jede Form der Kommunikation oder Zahlung muss die eindeutige Zuordnung zum IT-Schlimgen Kunden gewährleisten (z. B. Kundennummer, Name, ggf. Rechnungsnummer usw.).

2.3. IT-Schlimgen kann die Erteilung von Auskünften sowie die Vereinbarung von Vertragsänderungen alternativ zur Schriftform bei telefonischem Kontakt davon abhängig machen, dass sich der Kunde z. B. durch Nennung seines Geburtsdatums etc. legitimiert. Alle Vereinbarungen werden von IT-Schlimgen in Textform bestätigt.

2.4. Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, vgl. hierzu die Belehrung gemäß Ziffer I. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (S. 10 ff. dieser AGB). Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages hat der Kunde die zusätzlichen Kosten zu tragen, die entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von IT-Schlimgen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn IT-Schlimgen sich ausdrücklich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.


3.1. Verträge mit Mindestlaufzeit: Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag über IT-Schlimgen Dienstleistungen automatisch um jeweils 1 Jahr (12 Monate), soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.

3.2. Für Verträge ohne Mindestlaufzeit im Einzelfall gilt eine Kündigungsfrist von 14Tagen zum Monatsende; für Verträge ohne Mindestlaufzeit im Einzelfall gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Dies gilt jeweils, sofern nicht anders vereinbart.

3.3. Zum Sonderfall des Umzugs vgl. Ziffer 3.

3.4. Für Leistungs- und Tarifoptionen, die zusätzlich zu den Leistungen vereinbart werden, gilt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 1 Monat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bzw. zum Ende der Mindestlaufzeit.

3.5. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt jeweils immer mit Annahme des Angebots. Liegt der Leistungsbeginn bei Angeboten mehr als einen Monat nach Vertragsschluss, verlängert sich die Mindestlaufzeit um die Dauer zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn.

3.6. Kündigungen haben stets in Textform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen, wobei Textform immer als ausreichend gilt.

3.7. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für IT-Schlimgen insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist IT-Schlimgen ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu IT-Schlimgen Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren, sofern keine anderen besonderen Regelungen greifen, vgl. Ziffer A 9.2 dieser AGB. Ist die Vertragsfortführung insgesamt unzumutbar, kann ein Verstoß bezüglich einzelner Leistungen die Kündigung aller Leistungen und des gesamten Vertragsverhältnisses bewirken. Dies erfordert in der Regel neben einem besonders schwerwiegenden Verstoß die vorherige erfolglose Abmahnung des Kunden.

3.8. Im Falle der von IT-Schlimgen ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist IT-Schlimgen berechtigt, den in der Preisliste genannten Betrag, zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass IT-Schlimgen überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist, als dieser Betrag. IT-Schlimgen steht der Nachweis eines höheren Schadens offen.


4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen, die sich auf Grund seiner von ihm zu vertretenden Nutzung bzw. seines Vertrages ergeben.

4.2. Monatliche Preise für einen Vertrag, wie z.B. den Supportvertrag, sind beginnend mit der Bereitstellung zu zahlen. Ist nichts anderes vereinbart, sind solche Entgelte im Voraus zu zahlen.

4.3. Sonstige Entgelte, wie insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung zu zahlen. 4.4. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass er diese Nutzung nicht zu vertreten hat. Hierbei hat der Kunde alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen gegen Missbrauch Dritter zu treffen (vgl. auch Ziffer A.11.7).

4.5. Gegen Forderungen von IT-Schlimgen kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen IT-Schlimgen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von IT-Schlimgen wirksam.

4.6. IT-Schlimgen ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

4.7. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist IT-Schlimgen berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige E-Mail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben hat, ist IT-Schlimgen ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen.

4.8. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet IT-Schlimgen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.


5.1. Softwarelizenzen werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, nur für eine übliche gewerbliche Nutzung mit den folgend genannten Bedingungen gewährt.

5.2. Der Kunde ist nur berechtigt die Nutzung der von IT-Schlimgen erbrachten Leistungen dritten Personen zu überlassen, soweit diese mit ihm in einer Firma arbeiten und/ oder die Nutzung in ähnlicher Weise sozial adäquat ist (z. B. Firmenangehörige). Dies gilt auch für die vorübergehende Überlassung, soweit es sich um Gäste im Rahmen des „Hausgebrauchs“ handelt. Der Kunde darf den Dienst im Übrigen Dritten nicht zum alleinigen Gebrauch überlassen, oder weitervermieten. Der Kunde hat die Pflichten und Obliegenheiten nach diesem Vertrag (vgl. Ziffer A. 11), wie insbesondere den Zugangsschutz zu seinen Einrichtungen, zu wahren.

5.3. Die Nutzung und der Abschluss des Softwarelizenzen ist zudem nur zulässig, wenn der Kunde diese nicht zum Angebot eines der folgenden Geschäftsmodelle oder deren wirtschaftlicher Entsprechung nutzt: Callcenter, Angebot von telekommunikationsgestützten Diensten und/oder Telekommunikationsdiensten, Massenkommunikation (z. B. SMS oder Fax), Telefonmarketing.

5.4. Es dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, bei denen der Kunde, oder ein Dritter aufgrund der von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines 5.5. Die weiteren Einzelheiten zum erlaubten Umfang der Nutzung ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung.

5.6. Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden durch nicht eingehaltene Nutzungsbedingungen. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der Softwarelizenzen oder einer sonstigen IT-Schlimgen Soft- oder Hardware-Option. Bei solchen Verstößen ist IT-Schlimgen zudem berechtigt, die Softwarelizenzen oder die Paketpreise/Pauschalpreise fristlos zu kündigen, bei schwerwiegendem Verstoß kann auch der gesamte Vertrag außerordentlich gekündigt werden.


6.1. Im Regelfall stellt IT-Schlimgen dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich IT-Schlimgen die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor.

6.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:

6.3. Der Kunde ermächtigt IT-Schlimgen, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü, oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.

6.4. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.

6.5. Für zurückgegebene Lastschriften und nicht eingelöste Schecks hat der Kunde IT-Schlimgen die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Art.-Nr. 55444 4 022265 554445



7.1. Die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verkehrsdaten werden von IT-Schlimgen 3 Monate nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens nach dieser Frist gelöscht. Erhebt der Kunde vor Ablauf der 3-Monatsfrist Rechnungseinwendungen, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert.

7.2. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft IT-Schlimgen keine Nachweispflicht für die Verkehrsdaten. IT-Schlimgen wird den Kunden in der Rechnung auf die Löschungsfristen für Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hinweisen.

7.3. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei IT-Schlimgen zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. IT-Schlimgen wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.


8.1. Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei IT-Schlimgen auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.

8.2. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – gemäß § 288 BGB Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

8.3. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz lt. Preisliste zu zahlen. IT-Schlimgen steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.


9.1. IT-Schlimgen darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nur nach Maßgabe von gültigen Gesetzen ganz oder teilweise sperren.

9.2. Im Übrigen darf IT-Schlimgen den Softwarelizenz des Kunden nur sperren, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder eine Gefährdung der Einrichtungen der IT-Schlimgen vorliegt, oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht und IT-Schlimgen deswegen aus Gründen der Schadensminderungspflicht den Zugang für den Kunden sperren muss.

9.3. Andere Dienste als die vorgenannten, darf IT-Schlimgen sperren, wenn der Kunde mit mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag in Verzug ist.

9.4. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen.

10. Allgemeine Hinweise Datenschutz

10.1. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden sind das TKG und ergänzend, oder soweit Telekommunikationsdienstleistungen nicht betroffen sind, das „Bundesdatenschutzgesetz“ (BDSG).

10.2. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Hinweisblatt „Datenschutz“ vgl. https://www.tim-x.de/datenschutz.

11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen IT-Schlimgen bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Insbesondere gelten folgende Pflichten:

11.1.1. Der Kunde beschafft von ihm ggf. zu verantwortende Genehmigungen der Grundstückseigentümer so rechtzeitig, dass Planung und Erstellung des beauftragten Anschlusses termingerecht erfolgen können.

11.1.2. Der Kunde unterstützt IT-Schlimgen bei der Einholung aller von IT-Schlimgen beizubringenden Genehmigungen, indem er für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Auflagen sorgt, soweit sie den Kunden betreffen.

11.1.3. Der Kunde stellt IT-Schlimgen alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit.

11.1.4. Der Kunde ermöglicht Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von IT-Schlimgen den Zutritt zu Räumen und Einrichtungen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

11.1.5. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem IT-Schlimgen Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen.

11.2. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden, insbesondere nicht zur Verbreitung von rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Material. Der Kunde haftet klarstellend für Schäden, die sich aus der schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.

11.3. Der Kunde darf die Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen, oder bedrohen, oder sogenannte Spam-Nachrichten und/oder sog. Schadsoftware versenden.

11.4. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden, oder der mit ihm unter der IT-Schlimgen genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.

11.5. Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes teilt der Kunde IT-Schlimgen unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen von IT-Schlimgen unverzüglich zu ändern.

11.6. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten.

11.7. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit.

12. Leistungsstörungen und Höhere Gewalt

12.1. Der Kunde wird IT-Schlimgen erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich anzeigen.

12.2. In Fällen höherer Gewalt ist IT-Schlimgen von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben.

12.3. IT-Schlimgen beseitigt Störungen der Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich.

13. Haftung

13.1. Für Vorsatz und Personenschäden haftet IT-Schlimgen unbeschränkt.

13.2. Die Haftung für Vermögensschäden, die bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, ist nach § 44a TKG beschränkt.

13.3. IT-Schlimgen haftet für Sach- und solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten erfolgen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet darüber hinaus für die vorgenannten Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer von IT-Schlimgen zugesicherten Eigenschaft oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der IT-Schlimgen beruht. Soweit IT-Schlimgen nicht grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500 Euro.

13.4. Im Übrigen ist die Haftung von IT-Schlimgen ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

13.5. In keinem Fall haftet IT-Schlimgen für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter ergeben. Die Haftung von IT-Schlimgen ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind.

13.6. Kein Vertragspartner kann mangels Verschulden für höhere Gewalt haftbar gemacht werden.

14. Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten

14.1. Ist der Verkauf eines Endgerätes Gegenstand des Vertrages und ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist IT-Schlimgen berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.

14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mängel sollten unverzüglich schriftlich gerügt werden. IT-Schlimgen steht das Recht zu, bei Mängeln nach eigener Wahl Ersatz zu leisten oder zumindest zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst nach Scheitern dieser Maßnahmen kann der Kunde weitere Rechte, wie insbesondere Rücktritt oder Minderung aus- üben.

14.3. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Die sachgemäße Behandlung bestimmt sich nach den angemessenen Vorgaben des Herstellers und/oder der IT-Schlimgen.

15. Sonstige Bestimmungen

15.1. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in Textform durch IT-Schlimgen erfolgt.

15.2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von IT-Schlimgen auf einen Dritten übertragen.

15.3. IT-Schlimgen darf den Vertrag auf ein konzernverbundenes Unternehmen der IT-Schlimgen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder einen anderen Dritten übertragen. Hierzu hat IT-Schlimgen dem Kunden die Übertragung mit einer Vorfrist von 1 Monat anzuzeigen. Dem Kunden steht ab der Anzeige das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 1 Monat zu. IT-Schlimgen wird den Kunden auf die Frist und sein Kündigungsrecht hinweisen.

15.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. E-MAIL-DIENST

1. Dienst und Allgemeines

1.1. Sofern IT-Schlimgen im Rahmen ihrer Internetdienstleistungen einen E-Mail-Dienst betreibt, wird es dem Kunden ermöglicht, eigene E-Mails über das Internet zu versenden und zu empfangen. Der Kunde hat sich über die jeweiligen Zugangskonfigurationen in der konkreten technischen Ausgestaltung zu informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander korrespondieren.

1.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft, damit der Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht und er rechtzeitig von den eingehenden Inhalten Kenntnis erlangen kann. Der hierfür reservierte Speicherplatz und die Speicherdauer ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Abruf liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

2. Nutzung und Verantwortlichkeit

2.1. Der Kunde erkennt an, dass ausschließlich die Verfasser der E-Mails für den Inhalt nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich sind.

2.2. Gegenstand des Dienstes ist, dass zum Schutz aller Nutzer sowie zum Schutz der Systeme von IT-Schlimgen alle E-Mails auf die Freiheit von Viren (einschließlich Würmern, trojanischen Pferden u.ä.) mittels eines automatisierten Verfahrens oder im Einzelfall überprüft werden können. Ein Anspruch auf Prüfung, oder deren Erfolg, kann aufgrund der technischen Besonderheiten nicht übernommen werden.

C. WEB-SPACE

1. Dienst und

1.1. Soweit IT-Schlimgen dem Kunden Speicherplatz zur Einstellung einer Website zur Verfügung stellt (Web-Space), ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Der Kunde stellt IT-Schlimgen von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

1.2. IT-Schlimgen stellt dem Kunden gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung „Webspace“ auf einem Internetserver zur Verfügung, damit der Kunde Informationen im Internet mittels HTTP (Hyper Text Transfer Protocol) veröffentlichen kann. Die Anbindung erfolgt durch IT-Schlimgen an das IT-Schlimgen Internet-Back-Bone.

1.3. Bei den jeweiligen Produkten kann gemäß der Leistungsbeschreibung eine Begrenzung des monatlichen Transfervolumens vorgesehen sein.

1.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Systeme ist in jedem Fall ausgeschlossen. Zusätzlich gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregeln der vorliegenden Bestimmungen (vgl. insbesondere Ziffer A.13).

1.5. Der Kunde gewährt IT-Schlimgen durch die Übertragung der Inhalte zur Einstellung in das Internet ein Lizenzrecht zur entsprechenden Nutzung der Inhalte, soweit es die Vertragserfüllung erfordert. Der Kunde verpflichtet sich zur Haftungsfreistellung, falls IT-Schlimgen von Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird.

1.6. Der Kunde sichert zu, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, damit die Dienste in keiner Weise missbräuchlich genutzt werden, insbesondere keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte eingestellt und die Rechte Dritter beachtet werden. Der Kunde wird seiner Verpflichtung nach dem TMG nachkommen, seinen Namen und die Anschrift („Impressum“) anzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist IT-Schlimgen berechtigt, bei Anfragen Dritter diese Daten weiterzugeben, sofern die Dritten ein berechtigtes Interesse nachweisen.

1.7. Der Kunde hat eigene Datensicherungsmaßnahmen in den nach den üblichen Prinzipien zur Datensicherheit gebotenen regelmäßigen Abständen vorzunehmen. IT-Schlimgen ist nicht verantwortlich für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

2. Nutzung und Verantwortung

2.1. Der Kunde wird bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu beeinträchtigen, durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

2.2. Im Falle, dass die Webseite einen rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalt hat, kann IT-Schlimgen nach Kenntniserlangung das Angebot unmittelbar sperren sowie Schadensersatz oder weitere Rechte geltend machen. Im Falle, dass eine Strafverfolgungsbehörde gegenüber IT-Schlimgen den begründeten Verdacht über strafbare Inhalte mitteilt, ist IT-Schlimgen zur Sperre berechtigt.

3. Umzug – ohne Anbieterwechsel

3.1. IT-Schlimgen wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen, soweit IT-Schlimgen diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort anbietet. IT-Schlimgen kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste bestimmt.

3.2. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann IT-Schlimgen gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da dieses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). IT-Schlimgen wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.

3.3. Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.

3.4. Für Auftragsstornierung wegen vom Kunden zu vertretender mehr als zweimal nicht möglicher Terminvereinbarung berechnet IT-Schlimgen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist

3.5. Für den auf Kundenwunsch durchgeführten „Vor Ort Austausch“ von Hardware nach der Garantiezeit berechnet IT-Schlimgen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.