tim-x.de / it-schlimgen.de - AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der IT-Systemhaus Schlimgen UG (haftungsbeschränkt), GF
Markus Schlimgen, Hauptstr. 122, 51465 Bergisch-Gladbach, im Folgenden kurz IT-Schlimgen
genannt!
1.1. Die IT-Schlimgen erbringt ihre Hardware- und Software-Dienste (zusammen „Dienste“ genannt) im
Rahmen der nachfolgenden AGB und – soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt – nach den
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
1.2. Vorrangig zu den AGB gelten in absteigender Reihenfolge die Vereinbarungen gemäß
Vertragsbestätigung, Leistungsbeschreibungen sowie Preislisten.
1.3. Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist IT-Schlimgen in der Wahl der
technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie und Infrastruktur.
IT-Schlimgen ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur,
sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen.
Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit
zumutbar.
1.4. Bei Telekommunikationsdiensten gelten insbesondere die §§ 43a – 47b TKG (Kundenschutz)
uneingeschränkt, die AGB beabsichtigen keine Änderung der vorgenannten Bestimmungen.
1.5. Abweichende AGB oder Erklärungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit ihre
Anwendung ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
2.1. Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt
ist, durch den Auftrag des Kunden und die schriftliche oder elektronische Vertragsbestätigung von
IT-Schlimgen (Annahme) zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen erteilten Auftrag gebunden. Die
Annahme durch IT-Schlimgen kann auch durch Freischaltung erfolgen.
2.2. Jede Form der Kommunikation oder Zahlung muss die eindeutige Zuordnung zum IT-Schlimgen Kunden
gewährleisten (z. B. Kundennummer, Name, ggf. Rechnungsnummer usw.).
2.3. IT-Schlimgen kann die Erteilung von Auskünften sowie die Vereinbarung von Vertragsänderungen
alternativ zur Schriftform bei telefonischem Kontakt davon abhängig machen, dass sich der Kunde z.
B. durch Nennung seines Geburtsdatums etc. legitimiert. Alle Vereinbarungen werden von IT-Schlimgen
in Textform bestätigt.
2.4. Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog.
Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt, gelten
die gesetzlichen Widerrufsrechte, vgl. hierzu die Belehrung gemäß Ziffer I. Widerrufsbelehrung für
Verbraucher (S. 10 ff. dieser AGB). Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages hat der Kunde
die zusätzlichen Kosten zu tragen, die entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der
Lieferung als die von IT-Schlimgen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Im Falle
des Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Satz 1 und 2
gelten nicht, wenn IT-Schlimgen sich ausdrücklich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
3.1. Verträge mit Mindestlaufzeit: Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart,
gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der
Mindestlaufzeit. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag über
IT-Schlimgen Dienstleistungen automatisch um jeweils 1 Jahr (12 Monate), soweit er nicht rechtzeitig
zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.
3.2. Für Verträge ohne Mindestlaufzeit im Einzelfall gilt eine Kündigungsfrist von 14Tagen zum
Monatsende; für Verträge ohne Mindestlaufzeit im Einzelfall gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
zum Monatsende. Dies gilt jeweils, sofern nicht anders vereinbart.
3.3. Zum Sonderfall des Umzugs vgl. Ziffer 3.
3.4. Für Leistungs- und Tarifoptionen, die zusätzlich zu den Leistungen vereinbart werden, gilt,
soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 1 Monat mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bzw. zum Ende der Mindestlaufzeit.
3.5. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt jeweils immer mit Annahme des Angebots. Liegt der
Leistungsbeginn bei Angeboten mehr als einen Monat nach Vertragsschluss, verlängert sich die
Mindestlaufzeit um die Dauer zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn.
3.6. Kündigungen haben stets in Textform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu
erfolgen, wobei Textform immer als ausreichend gilt.
3.7. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für
IT-Schlimgen insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass
Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist
IT-Schlimgen ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu IT-Schlimgen Diensten mit
sofortiger Wirkung zu sperren, sofern keine anderen besonderen Regelungen greifen, vgl. Ziffer A 9.2
dieser AGB. Ist die Vertragsfortführung insgesamt unzumutbar, kann ein Verstoß bezüglich einzelner
Leistungen die Kündigung aller Leistungen und des gesamten Vertragsverhältnisses bewirken. Dies
erfordert in der Regel neben einem besonders schwerwiegenden Verstoß die vorherige erfolglose
Abmahnung des Kunden.
3.8. Im Falle der von IT-Schlimgen ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist IT-Schlimgen
berechtigt, den in der Preisliste genannten Betrag, zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis
offen, dass IT-Schlimgen überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden
wesentlich niedriger ist, als dieser Betrag. IT-Schlimgen steht der Nachweis eines höheren Schadens
offen.
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu
zahlen, die sich auf Grund seiner von ihm zu vertretenden Nutzung bzw. seines Vertrages ergeben.
4.2. Monatliche Preise für einen Vertrag, wie z.B. den Supportvertrag, sind beginnend mit der
Bereitstellung zu zahlen. Ist nichts anderes vereinbart, sind solche Entgelte im Voraus zu
zahlen.
4.3. Sonstige Entgelte, wie insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind nach Erbringung der
Leistung und Rechnungsstellung zu zahlen. 4.4. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch
die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass er diese
Nutzung nicht zu vertreten hat. Hierbei hat der Kunde alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen
gegen Missbrauch Dritter zu treffen (vgl. auch Ziffer A.11.7).
4.5. Gegen Forderungen von IT-Schlimgen kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die
Abtretung von Ansprüchen gegen IT-Schlimgen ist nur nach schriftlicher Zustimmung von IT-Schlimgen
wirksam.
4.6. IT-Schlimgen ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen
Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
4.7. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist IT-Schlimgen berechtigt,
Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu
verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige E-Mail-Adresse bei seinen Kundendaten angegeben
hat, ist IT-Schlimgen ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils
aktuellen Preisliste zu verlangen.
4.8. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet IT-Schlimgen eine
Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift. Dem Kunden steht der
Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden
ist.
5.1. Softwarelizenzen werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, nur für eine
übliche gewerbliche Nutzung mit den folgend genannten Bedingungen gewährt.
5.2. Der Kunde ist nur berechtigt die Nutzung der von IT-Schlimgen erbrachten Leistungen dritten
Personen zu überlassen, soweit diese mit ihm in einer Firma arbeiten und/ oder die Nutzung in
ähnlicher Weise sozial adäquat ist (z. B. Firmenangehörige). Dies gilt auch für die vorübergehende
Überlassung, soweit es sich um Gäste im Rahmen des „Hausgebrauchs“ handelt. Der Kunde darf den
Dienst im Übrigen Dritten nicht zum alleinigen Gebrauch überlassen, oder weitervermieten. Der Kunde
hat die Pflichten und Obliegenheiten nach diesem Vertrag (vgl. Ziffer A. 11), wie insbesondere den
Zugangsschutz zu seinen Einrichtungen, zu wahren.
5.3. Die Nutzung und der Abschluss des Softwarelizenzen ist zudem nur zulässig, wenn der Kunde diese
nicht zum Angebot eines der folgenden Geschäftsmodelle oder deren wirtschaftlicher Entsprechung
nutzt: Callcenter, Angebot von telekommunikationsgestützten Diensten und/oder
Telekommunikationsdiensten, Massenkommunikation (z. B. SMS oder Fax), Telefonmarketing.
5.4. Es dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, bei denen der Kunde, oder ein Dritter aufgrund
der von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen
insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines 5.5. Die weiteren Einzelheiten zum erlaubten
Umfang der Nutzung ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung.
5.6. Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden durch nicht eingehaltene
Nutzungsbedingungen. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es gelten dabei die regulären
Entgelte, ohne Berücksichtigung der Softwarelizenzen oder einer sonstigen IT-Schlimgen Soft- oder
Hardware-Option. Bei solchen Verstößen ist IT-Schlimgen zudem berechtigt, die Softwarelizenzen oder
die Paketpreise/Pauschalpreise fristlos zu kündigen, bei schwerwiegendem Verstoß kann auch der
gesamte Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
6.1. Im Regelfall stellt IT-Schlimgen dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird jeweils
mit dem Zugang fällig. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten
durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich IT-Schlimgen die Nachberechnung der bei
Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor.
6.2. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung
durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:
6.3. Der Kunde ermächtigt IT-Schlimgen, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die
Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung
des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung
der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage
nach Rechnungszugang. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, oder in seinem persönlichen
Konfigurationsmenü, oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm
abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit
die fälligen Beträge eingezogen werden können.
6.4. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung
mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt
wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte
Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen
Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.
6.5. Für zurückgegebene Lastschriften und nicht eingelöste Schecks hat der Kunde IT-Schlimgen die
angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat.
Art.-Nr. 55444 4 022265 554445
7.1. Die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verkehrsdaten werden von
IT-Schlimgen 3 Monate nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens
nach dieser Frist gelöscht. Erhebt der Kunde vor Ablauf der 3-Monatsfrist Rechnungseinwendungen,
werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus
gespeichert.
7.2. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder
gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht
wurden, trifft IT-Schlimgen keine Nachweispflicht für die Verkehrsdaten. IT-Schlimgen wird den
Kunden in der Rechnung auf die Löschungsfristen für Verkehrsdaten in drucktechnisch deutlich
gestalteter Form hinweisen.
7.3. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung
schriftlich bei IT-Schlimgen zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen,
gilt die Rechnung als genehmigt. IT-Schlimgen wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer
unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei
Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
8.1. Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht
innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei
IT-Schlimgen auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht.
8.2. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens – gemäß § 288 BGB Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
8.3. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet,
einen pauschalen Schadensersatz lt. Preisliste zu zahlen. IT-Schlimgen steht der Nachweis eines
höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
9.1. IT-Schlimgen darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nur nach Maßgabe von
gültigen Gesetzen ganz oder teilweise sperren.
9.2. Im Übrigen darf IT-Schlimgen den Softwarelizenz des Kunden nur sperren, wenn der Kunde
Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder eine
Gefährdung der Einrichtungen der IT-Schlimgen vorliegt, oder eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit droht und IT-Schlimgen deswegen aus Gründen der Schadensminderungspflicht den Zugang für
den Kunden sperren muss.
9.3. Andere Dienste als die vorgenannten, darf IT-Schlimgen sperren, wenn der Kunde mit mindestens
einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag in Verzug ist.
9.4. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu
bezahlen.
10. Allgemeine Hinweise Datenschutz
10.1. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des
Kunden sind das TKG und ergänzend, oder soweit Telekommunikationsdienstleistungen nicht betroffen
sind, das „Bundesdatenschutzgesetz“ (BDSG).
10.2. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Hinweisblatt „Datenschutz“ vgl.
https://www.tim-x.de/datenschutz.
11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen IT-Schlimgen bei
ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen
kann. Insbesondere gelten folgende Pflichten:
11.1.1. Der Kunde beschafft von ihm ggf. zu verantwortende Genehmigungen der Grundstückseigentümer
so rechtzeitig, dass Planung und Erstellung des beauftragten Anschlusses termingerecht erfolgen
können.
11.1.2. Der Kunde unterstützt IT-Schlimgen bei der Einholung aller von IT-Schlimgen beizubringenden
Genehmigungen, indem er für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und
Auflagen sorgt, soweit sie den Kunden betreffen.
11.1.3. Der Kunde stellt IT-Schlimgen alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen
Informationen bereit.
11.1.4. Der Kunde ermöglicht Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von IT-Schlimgen den Zutritt zu
Räumen und Einrichtungen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
11.1.5. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem
IT-Schlimgen Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften und anerkannten
Kommunikations-Protokollen entsprechen.
11.2. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen
missbraucht werden, insbesondere nicht zur Verbreitung von rassistischem, gewaltverherrlichendem
oder pornographischem Material. Der Kunde haftet klarstellend für Schäden, die sich aus der
schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.
11.3. Der Kunde darf die Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen,
die Dritte belästigen, oder bedrohen, oder sogenannte Spam-Nachrichten und/oder sog. Schadsoftware
versenden.
11.4. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden, oder der mit ihm
unter der IT-Schlimgen genannten Kundenadresse in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet
werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat
er dessen Einverständnis einzuholen.
11.5. Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes teilt der
Kunde IT-Schlimgen unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen von
IT-Schlimgen unverzüglich zu ändern.
11.6. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten,
insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen
Pflichten.
11.7. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die
Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit.
12. Leistungsstörungen und Höhere Gewalt
12.1. Der Kunde wird IT-Schlimgen erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich anzeigen.
12.2. In Fällen höherer Gewalt ist IT-Schlimgen von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in
Zulieferbetrieben.
12.3. IT-Schlimgen beseitigt Störungen der Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten unverzüglich.
13. Haftung
13.1. Für Vorsatz und Personenschäden haftet IT-Schlimgen unbeschränkt.
13.2. Die Haftung für Vermögensschäden, die bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, ist nach § 44a TKG beschränkt.
13.3. IT-Schlimgen haftet für Sach- und solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit
Telekommunikationsdiensten erfolgen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ihrer
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet darüber hinaus für die
vorgenannten Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer von IT-Schlimgen zugesicherten Eigenschaft
oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der IT-Schlimgen beruht. Soweit
IT-Schlimgen nicht grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von
12.500 Euro.
13.4. Im Übrigen ist die Haftung von IT-Schlimgen ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden
gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
13.5. In keinem Fall haftet IT-Schlimgen für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen
oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter ergeben. Die Haftung von IT-Schlimgen ist
ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden
sind.
13.6. Kein Vertragspartner kann mangels Verschulden für höhere Gewalt haftbar gemacht werden.
14. Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten
14.1. Ist der Verkauf eines Endgerätes Gegenstand des Vertrages und ist nichts anderes vereinbart,
geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über.
Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen
Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist IT-Schlimgen berechtigt,
subventionierte Hardware zurückzufordern.
14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt
ist. Mängel sollten unverzüglich schriftlich gerügt werden. IT-Schlimgen steht das Recht zu, bei
Mängeln nach eigener Wahl Ersatz zu leisten oder zumindest zwei Nachbesserungsversuche zu
unternehmen. Erst nach Scheitern dieser Maßnahmen kann der Kunde weitere Rechte, wie insbesondere
Rücktritt oder Minderung aus- üben.
14.3. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der Gewährleistung
abgedeckt. Die sachgemäße Behandlung bestimmt sich nach den angemessenen Vorgaben des Herstellers
und/oder der IT-Schlimgen.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in Textform durch IT-Schlimgen
erfolgt.
15.2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von IT-Schlimgen auf einen Dritten übertragen.
15.3. IT-Schlimgen darf den Vertrag auf ein konzernverbundenes Unternehmen der IT-Schlimgen i.S.d.
§§ 15 ff. AktG oder einen anderen Dritten übertragen. Hierzu hat IT-Schlimgen dem Kunden die
Übertragung mit einer Vorfrist von 1 Monat anzuzeigen. Dem Kunden steht ab der Anzeige das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 1 Monat zu. IT-Schlimgen wird den
Kunden auf die Frist und sein Kündigungsrecht hinweisen.
15.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
B. E-MAIL-DIENST
1. Dienst und Allgemeines
1.1. Sofern IT-Schlimgen im Rahmen ihrer Internetdienstleistungen einen E-Mail-Dienst betreibt, wird
es dem Kunden ermöglicht, eigene E-Mails über das Internet zu versenden und zu empfangen. Der Kunde
hat sich über die jeweiligen Zugangskonfigurationen in der konkreten technischen Ausgestaltung zu
informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander
korrespondieren.
1.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft, damit der
Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht und er rechtzeitig
von den eingehenden Inhalten Kenntnis erlangen kann. Der hierfür reservierte Speicherplatz und die
Speicherdauer ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Abruf liegt allein in der
Verantwortung des Kunden.
2. Nutzung und Verantwortlichkeit
2.1. Der Kunde erkennt an, dass ausschließlich die Verfasser der E-Mails für den Inhalt nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich sind.
2.2. Gegenstand des Dienstes ist, dass zum Schutz aller Nutzer sowie zum Schutz der Systeme von
IT-Schlimgen alle E-Mails auf die Freiheit von Viren (einschließlich Würmern, trojanischen Pferden
u.ä.) mittels eines automatisierten Verfahrens oder im Einzelfall überprüft werden können. Ein
Anspruch auf Prüfung, oder deren Erfolg, kann aufgrund der technischen Besonderheiten nicht
übernommen werden.
C. WEB-SPACE
1. Dienst und
1.1. Soweit IT-Schlimgen dem Kunden Speicherplatz zur Einstellung einer Website zur Verfügung stellt
(Web-Space), ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Der Kunde stellt
IT-Schlimgen von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
1.2. IT-Schlimgen stellt dem Kunden gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung „Webspace“ auf einem
Internetserver zur Verfügung, damit der Kunde Informationen im Internet mittels HTTP (Hyper Text
Transfer Protocol) veröffentlichen kann. Die Anbindung erfolgt durch IT-Schlimgen an das
IT-Schlimgen Internet-Back-Bone.
1.3. Bei den jeweiligen Produkten kann gemäß der Leistungsbeschreibung eine Begrenzung des
monatlichen Transfervolumens vorgesehen sein.
1.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Systeme ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Zusätzlich gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregeln der vorliegenden
Bestimmungen (vgl. insbesondere Ziffer A.13).
1.5. Der Kunde gewährt IT-Schlimgen durch die Übertragung der Inhalte zur Einstellung in das
Internet ein Lizenzrecht zur entsprechenden Nutzung der Inhalte, soweit es die Vertragserfüllung
erfordert. Der Kunde verpflichtet sich zur Haftungsfreistellung, falls IT-Schlimgen von Dritten
wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird.
1.6. Der Kunde sichert zu, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, damit die Dienste in
keiner Weise missbräuchlich genutzt werden, insbesondere keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen
Inhalte eingestellt und die Rechte Dritter beachtet werden. Der Kunde wird seiner Verpflichtung nach
dem TMG nachkommen, seinen Namen und die Anschrift („Impressum“) anzugeben. Kommt der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nach, ist IT-Schlimgen berechtigt, bei Anfragen Dritter diese Daten
weiterzugeben, sofern die Dritten ein berechtigtes Interesse nachweisen.
1.7. Der Kunde hat eigene Datensicherungsmaßnahmen in den nach den üblichen Prinzipien zur
Datensicherheit gebotenen regelmäßigen Abständen vorzunehmen. IT-Schlimgen ist nicht verantwortlich
für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.
2. Nutzung und Verantwortung
2.1. Der Kunde wird bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften
fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden oder in Ihrem
Wohl zu beeinträchtigen, durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge
treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer
ausgeschlossen ist.
2.2. Im Falle, dass die Webseite einen rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalt hat, kann
IT-Schlimgen nach Kenntniserlangung das Angebot unmittelbar sperren sowie Schadensersatz oder
weitere Rechte geltend machen. Im Falle, dass eine Strafverfolgungsbehörde gegenüber IT-Schlimgen
den begründeten Verdacht über strafbare Inhalte mitteilt, ist IT-Schlimgen zur Sperre
berechtigt.
3. Umzug – ohne Anbieterwechsel
3.1. IT-Schlimgen wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem
neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte
erbringen, soweit IT-Schlimgen diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart)
dort anbietet. IT-Schlimgen kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen
Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses
vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste bestimmt.
3.2. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart
angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B.
andere (noch angemessen vergleichbare) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann
IT-Schlimgen gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist
das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und
Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da dieses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen
Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber
begründet darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar
ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite
angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt
(vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). IT-Schlimgen wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die
vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen
hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen
der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz,
zustehen.
3.3. Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur
Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines
Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag
beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie
insbesondere Schadensersatz, zustehen.
3.4. Für Auftragsstornierung wegen vom Kunden zu vertretender mehr als zweimal nicht möglicher
Terminvereinbarung berechnet IT-Schlimgen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen
Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden ist
3.5. Für den auf Kundenwunsch durchgeführten „Vor Ort Austausch“ von Hardware nach der Garantiezeit
berechnet IT-Schlimgen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.